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  Informationen zum Bildungsgutschein
 

 


Die Einführung des Bildungsgutscheins bedeutet eine grundsätzliche Änderung der Praxis der Weiterbildungsförderung. Seit dem 01. Januar 2003 können die Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen Bildungsgutscheine aushändigen. Der Bildungsgutschein weist das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.

Der Bildungsinteressent kann den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen, wobei auch die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein muss.

Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein.

Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme.